Motorrad-Versicherung

Der nächste Frühling kommt bestimmt. Dann starten viele Zweirad-Freunde wieder in eine neue Motorrad-Saison. Wer dabei auch seine Motorrad-Versicherung überprüft, kann sich jährlich einiges an Prämie sparen. Dies zeigt ein Vergleich der GVG W. Grabner GmbH – Ihr Versicherungsmakler.
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Was ist versichert?

Mit der Kfz-Haftpflichtversicherung werden Schadenersatzverpflichtungen gedeckt, die aus der Verwendung des versicherten Fahrzeuges entstehen können: gerechtfertigte Ansprüche eines Unfallgegners/einer Unfallgegnerin werden zufrieden gestellt, ungerechtfertigte Ansprüche abgewehrt.

Mitversicherte Personen sind:

  • der Eigentümer/die Eigentümerin beziehungsweise der Halter/die Halterin des Kfz
  • der/die vom Halter/von der Halterin berechtigte Lenker/-in
  • der Beifahrer/die Beifahrerin
  • Personen, die den Lenker/die Lenkerin einweisen

Wahl der Versicherungssumme
Die gesetzliche Mindestversicherungssumme beträgt 7,6 Millionen Euro. Die freiwillige Wahl einer höheren Deckung (zum Beispiel 15 Millionen Euro) ist sinnvoll und kostet nur geringfügig mehr.

 

Worauf Sie achten sollten

Viele Angebote – lassen Sie sich nicht verwirren

Den einen günstigsten Anbieter gibt es nicht. Wer der günstigste Anbieter für Sie ist, hängt von vielen Faktoren ab und bei der Suche nach dem passenden Anbieter hilft der Versicherungsmakler.

Weitere Versicherungen fürs Motorradfahren

Wenn keine private Unfallversicherung für den Fahrer/die Fahrerin besteht, erscheint auch der Abschluss einer Lenker-Unfallversicherung sinnvoll. Da die Deckungssummen hier allerdings meist gering sind, sollte für den Lenker/die Lenkerin besser eine eigene private Unfallversicherung mit ausreichender Deckung abgeschlossen werden. Diese zahlt außerdem nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern generell bei Freizeit- und Arbeitsunfällen.

Bei neuen oder teureren Motorrädern empfiehlt sich auch der Abschluss einer Kfz-Kaskoversicherung.

 

Prämie sparen

Hinterlegung der Nummerntafel

Wer sein Motorrad im Winter stehen lässt und seine Nummerntafel samt Zulassungsschein z.B. 4 Monate bei der Versicherung hinterlegt, kann für diese Monate zusätzlich die anteilige motorbezogene Versicherungssteuer und bei fast allen Anbietern auch die anteilige Versicherungsprämie sparen.

Hinterlegungsverzicht

Ist einem die Hinterlegung zu umständlich, sollte man bei Versicherungsabschluss trotzdem mitteilen, wenn man im Winter nicht fährt. Denn einige Versicherungen bieten dafür eigene Produkte mit einem sogenannten „Hinterlegungsverzicht“ an, die um bis zu einem Drittel günstiger sind als ein Ganzjahresvertrag.

Unterjährigkeitszuschlag

Eine jährliche Zahlung erspart Zuschläge sowohl bei der Prämie als auch bei der motorbezogenen Versicherungssteuer. So erhöht sich zum Beispiel die motorbezogene Versicherungssteuer bei monatlicher Zahlung um 10 Prozent.

Sonderrabatte

Viele Versicherungen bieten Sonderrabatte an. Verhandeln zahlt sich daher aus.

 

Wechsel und Kündigung der Versicherung


Versicherungswechsel

Wer mit seiner Zweirad-Versicherung auf einen günstigeren Anbieter wechseln möchte, muss dabei auf die bestehende Vertragslaufzeit achten.

Kündigung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann jährlich gekündigt werden.

Achtung

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsvertrages bei der Versicherung einlangen. Ansonsten verlängert sich die Versicherung um ein weiteres Jahr.

sich die Versicherung um ein weiteres Jahr.

Vorzeitige Kündigungsmöglichkeiten

  • Prämienerhöhung durch Versicherung
  • Verkauf des Motorrades

Kontakt GVG W. Grabner GmbH – Ihr Versicherungsmakler.
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Infos & Bericht by GVG W. Grabner GmbH

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