Die Mittellinie ist keine Ideallinie: Ausholen, Blickfehler und ihre Folgen

Motorrad fährt Linkskurve

Jeder kennt das Gefühl: Eine schöne Landstraße, eine Rechtskurve kündigt sich an, und fast automatisch zieht es einen kurz vor dem Einlenken Richtung Fahrbahnmitte. Man will mehr Radius, mehr Überblick, eine „sauberere“ Linie. Das Problem dabei: Genau dieses Ausholen über die Mittellinie ist in Österreich verboten – und es zählt zu den Unfallursachen mit den schlimmsten Folgen im Motorradsport. In Linkskurven lauert eine verwandte, aber andere Gefahr: Dort zieht es einen nicht vor, sondern mitten in der Kurve zur Fahrbahnmitte – meist ohne es überhaupt zu bemerken.

Rechtsverkehr heißt: rechts bleiben, nicht nur rechts starten

In Österreich gilt Rechtsverkehr. Das klingt banal, hat aber eine klare gesetzliche Konsequenz: Der eigene Fahrstreifen darf grundsätzlich nicht verlassen werden. Ausnahmen gibt es nur zum Überholen oder zum Ausweichen vor einem Hindernis. Alles andere – auch das bewusste Ausholen vor einer Kurve, um eine bessere Linie zu bekommen – ist keine dieser Ausnahmen und damit schlicht ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung.

Das sagt das Gesetz: § 7 StVO

Die rechtliche Grundlage findet sich in § 7 der österreichischen Straßenverkehrsordnung (StVO 1960). Besonders relevant ist Absatz 2:

„Wenn es die Verkehrssicherheit erfordert, insbesondere in unübersichtlichen Kurven, vor Fahrbahnkuppen, bei ungenügender Sicht, beim Überholtwerden und bei Gegenverkehr, hat der Lenker eines Fahrzeuges am rechten Fahrbahnrand zu fahren.“

Das Gesetz verlangt in unübersichtlichen Kurven also genau das Gegenteil von dem, was viele instinktiv tun: so weit rechts wie möglich fahren, nicht ausholen. Der Verwaltungsgerichtshof hat das in einer Entscheidung von 1993 (92/02/0267) bestätigt: Für eine Bestrafung nach § 7 Abs. 2 StVO muss zwar im Einzelfall nachgewiesen werden, dass die Verkehrssicherheit das Rechtsfahren erfordert hat – eine unübersichtliche Kurve mit Gegenverkehr gilt dabei aber genau als der Regelfall, den der Gesetzgeber vor Augen hatte.

Wer sich erwischen lässt, riskiert eine Verwaltungsstrafe. Der Strafrahmen für Verstöße gegen die StVO reicht laut § 99 Abs. 3 StVO bis zu 726 Euro, in der Praxis wird so ein Verstoß aber meist mit einem Organmandat vor Ort geregelt.

Warum das keine Formalität ist, sondern Unfallforschung

Das eigentlich Wichtige an dem Thema ist aber gar nicht der Bußgeldkatalog, sondern die Statistik. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) hat sich in einer eigenen Studie genau damit beschäftigt, wie Motorradfahrer Kurven anfahren – und warum gerade Linkskurven so gefährlich sind. Dabei zeigen sich zwei unterschiedliche Mechanismen, je nach Kurvenrichtung:

Vor Rechtskurven ist es meist das bewusste Ausholen: Man zieht kurz vor dem Einlenken nach links, um die Kurve „gerader“ zu bekommen und früher Sicht auf den Kurvenausgang zu haben. Der vermeintliche Sicherheitsgewinn ist dabei trügerisch: Zwar erkennt man Gegenverkehr durch die bessere Sichtlinie im besten Fall ein paar Sekundenbruchteile früher – wird man dabei aber tatsächlich von einem entgegenkommenden Fahrzeug überrascht, bleibt nur mehr ein Ausweichmanöver nach innen, um rechtzeitig zurück auf die eigene Fahrbahnseite zu kommen. Und ein Ausweichen nach innen, mit noch mehr Schräglage und engerem Radius, zählt zu den anspruchsvollsten und instabilsten Reaktionen überhaupt – genau in dem Moment, in dem ohnehin schon wenig Zeit bleibt. Rechtlich verbietet § 7 Abs. 2 StVO das Ausholen in unübersichtlichen Kurven ohnehin ausdrücklich – dort muss am rechten Fahrbahnrand gefahren werden, nicht ausgeholt.

In Linkskurven liegt das Problem woanders: Hier passiert die Drift zur Fahrbahnmitte nicht vor, sondern mitten im Kurvenverlauf – und meist unbewusst. Grund ist die Blickführung, genauer gesagt ein bekannter Fehler dabei: die Zielblickfixierung. „Wo wir hinschauen, da fahren wir auch hin“ gilt beim Motorradfahren fast wörtlich. Schaut man in der Linkskurve zu starr auf einen einzelnen, weit entfernten Punkt – etwa den Kurvenausgang – anstatt den Blick fließend dem tatsächlichen Kurvenverlauf vorauszuführen, steuert man quasi in gerader Linie auf diesen Punkt zu. Da der Kurvenausgang einer Linkskurve optisch weiter links liegt als die eigene aktuelle Fahrlinie, zieht dieser fixierte Blick den Fahrer nach innen – also Richtung Fahrbahnmitte. Richtig ist deshalb nicht „früh zum Ausgang schauen“, sondern der Blick als dynamische, dem Radius vorauseilende Bewegung: Man folgt mit den Augen kontinuierlich dem tatsächlichen Straßenverlauf, statt an einem Punkt zu kleben. So bleibt die gefahrene Linie im eigentlichen Radius, statt geschnitten zu werden. Das Ergebnis eines falschen, fixierten Blicks ist dasselbe wie beim Ausholen: Oberkörper und Kopf ragen in die Gegenfahrbahn hinein. Kommt in diesem Moment ein Fahrzeug entgegen, bleibt oft keine Zeit mehr zum Reagieren – mit teils tödlichem Ausgang.

Die klare Empfehlung von Fahrsicherheitstrainern lautet deshalb für beide Fälle: In der Kurve so weit rechts wie möglich bleiben und den Blick fließend dem tatsächlichen Kurvenradius vorauseilen lassen, statt ihn an einem festen Punkt zu fixieren. Lieber die Schräglage erhöhen und notfalls mit der Fußraste den Asphalt küssen, als auf die Gegenfahrbahn zu geraten.

Wie ernst das Problem genommen wird, zeigt sich an einer konkreten Maßnahme: An bekannten Unfallhäufungsstellen wurden ab 2016 spezielle Fahrbahnmarkierungen in Linkskurven angebracht, die Motorradfahrer optisch auf ihrer Fahrspur halten sollen. Eine Evaluierung 2020 bestätigte die Wirkung: Der Anteil der Fahrer, die tatsächlich in der gewünschten Fahrlinie unterwegs waren, stieg von rund 53 Prozent (2016) auf rund 68 Prozent nach Einführung der Markierungen.

Bodenmarkierung Linkskurve für Motorradfahrerer
Bodenmarkierung Linkskurve für Motorradfahrerer

Die Linie, die wirklich zählt

Für die Praxis heißt das: Die „große“, ausgeholte Linie vor der Rechtskurve mag sich im ersten Moment souveräner anfühlen, ist aber weder erlaubt noch sicher. Und in der Linkskurve reicht es nicht, einfach nicht zu schneiden – hier muss der Blick aktiv geführt werden. Sinnvoll ist:

Vor unübersichtlichen Kurven bremsen und einordnen, nicht erst in der Kurve. Vor Rechtskurven bewusst rechts bleiben statt auszuholen. In Linkskurven den Blick nicht auf einen festen Punkt wie den Kurvenausgang fixieren, sondern fließend dem tatsächlichen Kurvenradius vorauseilen lassen. Und generell: Tempo so wählen, dass genug Reserve bleibt.

Wer diese Regel verinnerlicht, fährt nicht nur regelkonform, sondern reduziert genau das Risiko, das laut KFV-Zahlen zu den schwersten Motorradunfällen auf Landstraßen führt: die Kollision mit dem Gegenverkehr in der eigenen Lieblingskurve.


Quellen: § 7 und § 99 StVO 1960VwGH-Entscheidung vom 20.1.1993, 92/02/0267; KFV-Publikation „Linienführung Motorrad“ (2017) und Evaluierung Motorradmarkierungen (2021). Fotos: Daniel Obersberger, Google Streetview

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