Neues Jahr, neue Gesetze

Auch 2018 bringt wieder einige Neuerungen in unserer Gesetzteslandschaft, ein paar betreffen auch uns Biker – heuer aber zum Glück nicht viele und bei unseren deutschen Nachbarn sind es heuer keine.

AUTOBAHNVIGNETTE

Seit diesem Jahr kann die Autobahnvignette auch elektronisch Aktiviert werden. Dies Funktioniert ganz einfach über Smartphone oder Computer unter http://www.asfinag.at. Die Vignette wird dann auf das Kennzeichen registriert und bietet speziell Besitzern von Wechselkennzeichen enorme Vorteile. Diese brauchen nur noch pro Kennzeichen und nicht pro Fahrzeug bezahlen.

ACHTUNG: Wegen dem Konsumentenschutz ist die elektronische Vignette erst 18! Tage ab Kauf gültig. Ausnahme ist der Kauf als Unternehmer, diese gilt sofort nach dem Erwerb.

Die Preise haben sich auch heuer wieder etwas angepasst:
• 10-Tage – € 5,20
• 2 Monate – € 13,10
• Jahresmaut – € 34,70

 

§57a-Vorschriften

Es gibt auch Neuerungen bei den §57-Vorschriften und Fristen, diese betreffen aber keine privaten KFZ und Motorräder.

Neu für alle ist, dass das Fahrzeug bei Feststellung eines schweren Mangels nur mehr zwei Monate ab Überprüfung genutzt werden darf. Bei Gefahr in Verzug kann die Zulassung durch die Behörde umgehend aufgehoben werden.

Mopedprüfung am Computer

Voraussichtlich ab 1. März 2018 wird die Prüfung für den Mopedführerschein am Computer abgewickelt. Anstatt des bisherigen Multiple Choice-Tests auf Papier sind die Fragen am PC zu beantworten, um Manipulationen weitgehend auszuschließen. Bestanden hat, wer 80 Prozent der Fragen richtig beantwortet. Damit werden die Erteilungsvoraussetzungen für die Mopedklasse abermals an jene anderer Führerscheinklassen angeglichen.

>>Infos zum Mopedführerschein <<

Quellen: ÖAMTC, help.gv.at

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