…und Motorradfahrer sind wieder mal unter den Ersten, die es trifft
Wer regelmäßig in Südtirol unterwegs ist, kennt das Gefühl: die Kehren des Stilfserjochs, der Blick vom Sellajoch, die endlosen Schleifen über den Karerpass. Genau diese Traumstrecken stehen jetzt im Zentrum eines Beschlusses, der in der Bikerszene für ordentlich Wirbel sorgt.
Was ist passiert?
Die Südtiroler Landesregierung hat am 19. Juni 2026 mit Beschluss Nr. 495 organisierte Motorsportveranstaltungen auf zahlreichen Straßen verboten – konkret auf rund 100 Streckenabschnitten in besonders geschützten Gebieten sowie generell oberhalb von 1.600 Höhenmetern. Auf der Liste stehen prominente Namen: Stilfserjoch, Timmelsjoch, Jaufenpass, Grödnerjoch, Sellajoch, Karerpass – dazu zahlreiche weitere Straßen in den Dolomiten, im Gadertal und im Sarntal.
Betroffen sind nicht nur klassische Rallyes und Bergrennen mit Zeitmessung, sondern ausdrücklich auch organisierte Gruppentouren, Treffen und Reisen – und zwar für Autos, Motorräder, Kleinkrafträder, Oldtimer und sogar landwirtschaftliche Fahrzeuge. Begründet wird das Ganze mit Natur-, Klima- und Lärmschutz sowie der Sicherheit im Straßenverkehr.
Aktuell gilt: Wer als „organisiert“ durchgeht, hängt am kommerziellen Hintergrund einer Ausfahrt – zahlen Teilnehmer für die Teilnahme an einer Veranstaltung, fällt sie unter das Verbot. Eine Ausfahrt mit ein paar Freunden oder im Vereinsrahmen zählt derzeit noch als normaler Individualverkehr und bleibt erlaubt.
Die Krux: eine bewusst vage Formulierung
Klingt erstmal nach einer klaren Grenze – Wettbewerb verboten, Privatfahrt erlaubt. Das Problem: Die Formulierung des Beschlusses ist auffällig unscharf gehalten. Verboten werden nicht nur Wettbewerbe, sondern auch organisierte Veranstaltungen mit reinem „Unterhaltungscharakter“, ohne dass genau definiert wird, wo eine spontane Gruppenausfahrt aufhört und eine „organisierte Veranstaltung“ beginnt. Genau diese Unschärfe lässt viel Interpretationsspielraum – und Beobachter gehen davon aus, dass eine strengere Auslegung in Zukunft nicht ausgeschlossen ist.
Zur Einordnung: Das Verbot steht nicht isoliert da. Erst kürzlich sorgte die geplante Sperrung des Grödner Jochs ab 1. September für Aufregung in der Motorradszene. Und der Alpenverein Südtirol (AVS) hat den aktuellen Beschluss ausdrücklich begrüßt – sieht darin aber erst den Anfang eines „längst notwendigen Umdenkens“ beim Verkehr auf den Pässen. Mit anderen Worten: Wer glaubt, das war’s jetzt, dürfte sich täuschen.
Ein Signal, das schwer zu ignorieren ist
Man kann für Lärmschutz und ruhigere Alpentäler sein – dafür gibt es nachvollziehbare Argumente, und niemand von uns will rücksichtslose Raser auf den Pässen verteidigen. Aber in der Summe fügt sich dieser Beschluss in ein Bild, das für uns Motorradfahrer immer deutlicher wird: Wir sind auf den schönsten Straßen der Alpen zunehmend unerwünscht. Erst einzelne Sperrungen, jetzt ein branchenweites Verbot organisierter Ausfahrten mit einer Formulierung, die viel Raum für künftige Verschärfungen lässt. Der italienische Motorradverband (FMI) hat sich bereits eingeschaltet, einige Reiseveranstalter erwägen sogar rechtliche Schritte gegen die Regelung.
Für uns als Community, die genau diese Pässe seit Jahren mit Respekt, Umsicht und viel Leidenschaft befährt, ist das bitter. Nicht, weil wir Regeln grundsätzlich ablehnen – sondern weil pauschale Verbote diejenigen treffen, die sich ohnehin verantwortungsvoll verhalten, während das eigentliche Problem (einzelne Raser, respektloses Verhalten) damit nicht automatisch gelöst ist.
Was bedeutet das für euch?
Die gute Nachricht vorweg: Österreich ist von dieser Regelung nicht betroffen. Unsere Trainings, Ausfahrten und geführten Reisen finden weiterhin ganz normal statt. Wer eine private Tour nach Südtirol plant, kann das laut aktuellem Stand auch weiterhin tun – betroffen sind explizit nur organisierte und kommerzielle Veranstaltungen.
Trotzdem lohnt es sich, das Thema im Blick zu behalten. Wenn ihr eine Gruppenausfahrt über betroffene Pässe plant – ob privat organisiert oder mit einem Veranstalter – informiert euch vorher genau, was aktuell erlaubt ist. Die Regelung kann sich weiterentwickeln, und die Behörden behalten sich ausdrücklich vor, die Liste der betroffenen Straßen zu erweitern.
Wir bleiben für euch am Ball und halten euch auf dem Laufenden, sobald es Neuigkeiten gibt.
Wie seht ihr das? Nachvollziehbarer Schritt für den Naturschutz oder ein weiteres Zeichen, dass Motorradfahrer auf den Alpenpässen nicht mehr willkommen sind? Schreibt uns eure Meinung – wir sind gespannt.
Quellen u.a.: Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 495 vom 19.06.2026
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